…ist die Erklärung eines Darlehensnehmers oder sonstigen Schuldners dem Gläubiger ohne gerichtliches Urteil die Zwangsvollstreckung zu betreiben. Diese Befugnis kann auf die Versteigerung von Grundbesitz beschränkt werden, erstreckt sich aber in der Regel auch auf den persönlichen Bereich.
Unberechtigte Maßnahmen können mit einer sog. Zwangsvollstreckungsgegenklage gerichtlich geklärt werden.