… ist das Recht, auf fremdem Grund und Boden ein Bauwerk zu errichten oder zu nutzen. Es wird wie ein Grundstück behandelt und kann veräußert und belastet werden. Es ist in der Regel befristet. Am Ende der Laufzeit übernimmt ggf. der Eigentümer das errichtete Gebäude.
von 9 : 00-12: 00
Montag, Dienstag
und Donnerstag
von 14 : 00-17: 00 Uhr
Mittwoch- und Freitagnachmittag nur
in Notfällen
telefonisch erreichbar.
Termine können auch für andere Zeiten vereinbart werden - auch für das Wochenende.
Telefon
05651/50002
in Notfällen: 015201313123
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Eike Christian Peters
Rechtsanwalt & Notar
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Dr. Rolf Momberg
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Sabine Schomerus
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